Hornist lässt sich nicht ins Bockshorn jagen
STUTTGARTER
JUSTIZSKANDAL
Der blinde Staat
gegen den Hornisten Rudolf Diebetsberger
KOMMENTAR BUNDESWAHRSAGER 15.01.2018
Im Westen...äh...in
Stuttgart...nichts Neues !
Augen zu und durch.
Der R..ächtz...staat
funktioniert.
3 Jahre zuvor = im Januar
2015 fand sich zu derlei „sozialer Gerechtigkeit“ schon einmal
folgende Schlagzeile:
125 Tage Gefängnis
für Schwarzfahrer
ZITAT
„Wer
sich ...weigere, Bußgelder zu bezahlen, müsse mit einem
Vollstreckungsbefehl der Staatsanwaltschaft rechnen. Diesen kann man
entweder bezahlen oder wie in diesen Fällen im Gefängnis absitzen.“
ZITAT ENDE
Wobei
der Bundeswahrsager zu dieser Meldung nachträglich zu bedenken gäbe,
dass der in der Meldung gebrauchte Begriff „Schwarzfahrer“
eventuell in die skandalträchtige Richtung hate-speech,
rechtspopulistisch, fremdenfeindlich, rassistisch oder sogar bereits
in Richtung NA...sowas aber auch tendieren KÖNNTE.
Vergleiche
dazu die nach unten geschmacklos offene Definitionsliste AAS oder die
hierfür übergeordneten Regelungen der ma(a)(s)svollen
Justizgestaltung für „Meinungsäusserungen“ der schon länger
hier ein-, zu- und herumgereisten Menschen.
Man
stelle sich nur mal vor, einer der verknackten Fahrer hätte eine
grad unpassende Hautfarbe gehabt.
Oder
er wäre besonders „schutzbedürftig“ dahergekommen.
Politisch
korrekt, neutral und amtsdeutsch-verständlich müsste es in etwa
heissen: „Beförderungsleistungsmissbrauchbeförderter“.
Was
den geschilderten Fall des strassenmusizierenden Hornisten Rudolf
Diebetsberger angeht, wird allseits empfohlen, interessehalber einmal
den Begriff ZIVILCOURAGE zu googeln.
Unter
anderem fand ICH dort, vor einiger Zeit, online folgende Definition:
ZITAT
Zivilcouragiertes
Handeln geschieht in Situationen, in denen zentrale Wertüberzeugungen
und soziale Normen (z. B. Menschenwürde, Menschenrechte,
Gerechtigkeit, friedlicher Konfliktaustrag unter Bürgern) oder die
physische oder psychische Integrität einer Person verletzt werden.
Zivilcouragiert handelt, wer bereit ist, trotz drohender Nachteile
für die eigene Person, als Einzelner (seltener als Mitglied einer
Gruppe) einzutreten für die Wahrung humaner und demokratischer
Werte, für die Integrität und die legitimen, kollektiven, primär
nicht-materiellen Interessen vor allem anderer Personen, aber auch
des Handelnden selbst.
ZITAT
ENDE
Falls zu
zivilcouragiertem Verhalten noch Fragen offen bleiben...hätte ICH im
Fall Diebetsberger nur noch die Frage, ob jetzt endlich erkennbar
wurde,
dass die WÜRDE DES MENSCHEN ANTASTBAR ist.